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   OLG Oldenburg, 29.10.1996 - 9 U 41/96   

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https://dejure.org/1996,3052
OLG Oldenburg, 29.10.1996 - 9 U 41/96 (https://dejure.org/1996,3052)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.10.1996 - 9 U 41/96 (https://dejure.org/1996,3052)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Oktober 1996 - 9 U 41/96 (https://dejure.org/1996,3052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Ziff. 3 PflVG; § 7 Abs. 1 StVG; § 225 BGB
    Schadensersatzpflicht aus einem Verkehrsunfall; Auswirkung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses auf die Verjährung des Anspruchs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 225
    "Konstitutive Befreiung" von Verjährungseinrede in Regulierungsvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzpflicht aus einem Verkehrsunfall; Auswirkung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses auf die Verjährung des Anspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 779, 781
    Ausschluß der Verjährungseinrede des Haftpflichtversicherers in einem Schadensregulierungsvergleich

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1181
  • MDR 1997, 351
  • VersR 1997, 1543
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.05.1992 - VI ZR 253/91

    Keine Änderung der Verjährungsfrist durch deklaratorisches Anerkenntnis; eine

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.1996 - 9 U 41/96
    In einem Regulierungsvergleich mit dem Haftpflichtversicherer bedeutet die Klausel, dass Ansprüche wegen bestimmter künftiger Schäden ausgenommen bleiben, eine "konstitutive Befreiung" von der Verjährungseinrede, wenn der Geschädigte mit der Klausel zur Rücknahme einer anhängigen Klage bewegt werden soll (im Anschluss an BGH VersR 92, 1091).

    Mit dem Urteil weicht der Senat nicht von tragenden Erwägungen einer BGH-Entscheidung (auch nicht von BGH VersR 92, 1091) ab, sondern führt nichttragende Überlegungen weiter.

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.1996 - 9 U 41/96
    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn es dem Schädiger bzw. seinem Versicherer darum geht, die Erhebung einer Feststellungsklage abzuwenden (BGH VersR 85, 62, 63; 86, 684, 685).
  • BGH, 04.02.1986 - VI ZR 82/85

    Wirkung der Anerkennung von Forderungen einer AOK auf Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.10.1996 - 9 U 41/96
    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn es dem Schädiger bzw. seinem Versicherer darum geht, die Erhebung einer Feststellungsklage abzuwenden (BGH VersR 85, 62, 63; 86, 684, 685).
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